top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule und Tierpension „Altes Bergwerk“, vertreten durch Selina Brodhage-Meixner

​

Stand April 2023

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung (Tagesbetreuung und Pension) von Hunden sowie alle für den Kunden/ die Kundin erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundeschule & Pension „Altes Bergwerk“ (nachfolgend „Anbieter“), vertreten durch Selina Brodhage-Meixner im Rahmen der zeitweisen Betreuung von Hunden sowie aller durchgeführten Beratungs- und Trainingsleistungen.

​

§2 Begriffsbestimmungen

  1. Pension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei dieser über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt.

  2. Tagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt.

​

§3 Hundeschule

​

a) Leistungsbeschreibung

Die erbrachte Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Trainingseinheit.

​

b) Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und/oder seinem/ihren Hund verursachten Schäden.

  2. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn am Training teilnimmt. Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die  Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.

  3. Der/die Teilnehmer/in versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

 

c) Impfschutz / Krankheiten / Läufigkeit

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Ist eine Hündin läufig, wird im Einzelfall entschieden, ob sie am Unterricht teilnehmen kann.

​

d) Einzelstunden / Verhaltensberatung

  1. Einzelstunden sind spätestens bis zum vereinbarten Termin der Einzelstunde zu zahlen.

  2. Trainingskarten sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig.

  3. Bei Absage von Einzelstunden durch den/die Kursteilnehmer/in später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Stundensatzes fällig.

​

e) Gruppenunterricht/geschlossene Kurse mit fester Stundenzahl

  1. Bei geschlossenen Kursen mit fester Stundenzahl zahlt der/die Teilnehmer/in einen Pauschalpreis für den Kurs. Nach einer schriftlichen Anmeldung gehen wir von einer verbindlichen Teilnahme über den gesamten Zeitraum aus. Eine Erstattung von Kursstunden nach Kursbeginn ist nicht möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet. Die Kursgebühr ist spätestens zur ersten Kursstunde zu zahlen.

  2. Ausschluss aus einer Gruppe: Es kann vorkommen, dass ein individueller Hund mit einer Gruppensituation deutlich überfordert ist. Große Erregung, dadurch bedingtes anhaltendes Bellen oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden können hierbei das eigene Lernverhalten beeinträchtigen, den Ablauf des Unterrichts erheblich stören und kann deshalb den Ausschluss aus der Gruppe rechtfertigen. In diesen Fällen empfehlen wir zur Lösung des Verhaltensproblems Einzelstunden oder eine Verhaltensberatung.

  3. Bei Absage eines festen Kurses mit festgelegter Stundenzahl später als 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig. Bei Absage später als 3 Tage vor Kursbeginn werden 100 % der Kursgebühr fällig.

​

 In allen Fällen kann der/die Teilnehmer/in auch alternativ einen Ersatzteilnehmer stellen.

​

 f) Absage von Trainingseinheiten durch die Hundeschule

  1. Der Anbieter behält sich vor, die Trainingseinheiten aus wichtigem Grund, zum Beispiel unzumutbarer Witterungsbedingungen, abzusagen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, kurzfristig nachzufragen, da die Wetterbedingungen örtlich unterschiedlich sein können. In diesen Fällen werden die Trainingseinheiten zu einem späteren Termin nachgeholt.

  2. Der Anbieter behält sich vor, Gruppenkurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder geplante Seminare mit zu geringer Zahl an Anmeldungen kurzfristig abzusagen und aus dem Programm zu nehmen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.​

​

​

§4 Hundetagesstätte/Pension

​

a) Leistungsbeschreibung

Die erbrachte Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Einheit.

​

b) Rahmenbedingungen 

  1. Der/die Halter/in des Hundes wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension in einem Vorgespräch eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten sowie ggf. Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

  2. Ohne einen erfolgreich absolvierten Probetag/ eine erfolgreich absolvierten Eingewöhnung ist keine verbindliche Buchung möglich.

  3. Alle Besonderheiten betreffend der Verpflegung, medizinischen Versorgung, Sozialverträglichkeit sowie gesundheitlicher Faktoren sind durch den/die Halter/in vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich anzugeben. Der/die Halter/in stellt alle zur Betreuung des Hundes nötigen Arbeitsmittel wie Medikamente, Halsband/Geschirr/Leine und ggf. speziell benötigte Pflegeutensilien und Futtermittel rechtzeitig mit Abgabe des Hundes zur Verfügung. Bei, für den vereinbarten Betreuungszeitraum, nicht ausreichend zur Verfügung gestellter Menge der Hilfsmittel (Medikamente/Futtermittel) wird vom Anbieter ein Aufschlag für den zu beschaffenden Ersatz in Höhe der tatsächlichen Beschaffungskosten zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro berechnet.

  4. Eine Fütterung in der Tagesbetreuung ist nicht vorgesehen und bedarf der gesonderten Vereinbarung im Buchungsvertrag.

  5. Physische und psychische Besonderheiten des zu betreuenden Hundes, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Anbieter bei der Buchung mitzuteilen.

  6. Die Fortführung aktueller Trainingseinheiten mit dem Hund während des Pensionsaufenthaltes ist nach vorheriger Absprache und gegen entsprechende Aufwandsberechnung möglich.

  7. Mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages bestätigt der/die Halter/in, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

  8. Die 10er Karte für die Tagesbetreuung ist ab Kaufdatum 12 Monate gültig.

 

§5 Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragspartner sind der Anbieter und der/die Halter/in des Hundes. Erfolgt die Vertragsunterzeichnung durch einen Dritten, ist eine schriftliche Vollmacht/Einverständniserklärung des/der Halters/in vorzulegen.

  2. Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 

  3. Der Anbieter bestätigt dem/der Kunden/in die Anmeldung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung und der Zusendung des schriftlichen Betreuungsvertrages.

  4. Der Betreuungsvertrag wird einmalig bei der ersten Buchung geschlossen und gilt für künftige Buchungen der Tagesbetreuung oder Hundepension.

  5. Der Rechnungsbetrag ist im Voraus zu begleichen. Pro angefangenen Kalendertag, den der Hund in der Pension verbleibt, fällt ein voller Tagessatz an.

  6. Mit der Unterschrift der Vertrages bestätigt der/die Halter/in, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
     

§6 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag / Vertragsänderung

  1. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.

  2. Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Stornierungsgebühr auf 50% der vereinbarten Pensionskosten. Bei weniger als 7 Tagen wird der vereinbarte Gesamtpreis berechnet. Vereinbarte Zusatzleistungen werden bei Stornierung nicht berechnet.

  3. Bei vorzeitiger Abholung des Hundes wird der im Vertrag festgehaltene Buchungszeitraum voll berechnet.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. 
    Diese Gründe können sein:
    - falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres
    - Aggression des Hundes gegenüber anderen Tieren oder Menschen
    - der zu betreuende Hund weist am Tag der Abgabe Krankheiten auf, welche die anderen Tiere gefährden würden.
    Für den/die Halter/in entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadenersatz.

  5. Jede Änderung des Vertrages bedarf der erneuten schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

  6. Ist die Abholung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und innerhalb der Öffnungszeiten möglich, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes ist der Anbieter zur Berechnung weiterer Tagessätze zzgl. 15,00 Euro Aufwandsentschädigung berechtigt.

  7. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die vereinbarte Aufenthaltsdauer nicht von dem/der Halter/in verlängert, ist der Anbieter nach einer Übergangszeit von 8 Tagen berechtigt, das Tier weiterzuvermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dabei entstehende Kosten trägt der/die Halter/in.

​

§7 Leistungen

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom/von der Kunden/in gebuchte Leistung sowie die vereinbarte Art der Unterbringung für den vereinbarten Zeitraum bereitzuhalten und den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Über Veränderungen am Leistungsumfang oder Veränderungen der vereinbarten Art der Unterbringung hat der Anbieter den/die Kunden/in unverzüglich bei Bekanntwerden der Veränderung zu informieren und, sofern umsetz- und zumutbar, entsprechenden gleich- oder höherwertigen Ersatz ohne Aufpreis-Berechnung anzubieten.

  2. Der/die Kunde/in ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen fristgerecht zu bezahlen. Dies gilt auch für vom/von der Kunden/in veranlasste Leistungen sowie bei Vertragsabschluss nicht abzusehende Auslagen des Anbieters an Dritte (z.B. notwendig werdende Tierarztbesuche, Zukauf von Medikamenten usw.).
     

§8 Sorgfaltspflicht, Unterbringung

  1. Der Anbieter verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter Haltung der Hunde während des Aufenthaltes.

  2. Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung. Der/die Hundehalter/in hat die Pension besichtigt und erklärt ausdrücklich, dass der Hund nicht ausbrechen/entlaufen kann. Der/die Hundehalter/in bestätigt, dass die Zäune/Mauern der Hundepension ausreichend hoch und gesichert sind und dass sein Hund diese nicht durch klettern überwinden kann.

  3. Der Anbieter haftet nicht für Entlaufen oder Diebstahl des Hundes, wie auch für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.
  4. Die Unterbringung der Hunde erfolgt auf eigenes Risiko.

  5. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachtes Zubehör.
     

§9 Impfungen, Parasitenprophylaxe

  1. Der/die Halter/in versichert dass der Hund bei Abgabe in der Tagesbetreuung oder Pension sowie bei Aufnahme einer Trainingseinheit über einen gültigen und aktuellen Impfschutz verfügt. Hierbei richtet sich der Anbieter nach dem im Impfausweis vom Tierarzt eingetragenen Gültigkeitsdatum der Impfung. Sollte nur ein Impfdatum aber keine Angabe der Gültigkeitsdauer eingetragen sein, geht der Anbieter grundsätzlich von einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr aus. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut.

  2. Der Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe in die Tagesbetreuung oder Pension beim Anbieter zu hinterlegen. 

  3. Kann der geforderte Impfschutz bei Abgabe des Hundes nicht nachgewiesen werden, ist der Anbieter berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten.

  4. Der/die Halter/in versichert, dass sein Hund bei Abgabe in die Tagesbetreuung oder Pension gesund und frei von Parasiten oder ansteckenden Krankheiten für andere Tiere oder Personen ist.

  5. Der/die Halter/in versichert, dass der Hund vor seinem Aufenthalt mit einem geeigneten Mittel gegen Flöhe und Zecken behandelt wurde. Der Anbieter behält sich vor, eine entsprechende Behandlung kostenpflichtig nachzuholen.

  6. Der/die Halter/in haftet für den Schaden, der durch einen unzureichenden Parasitenschutz entsteht.

​

§10 Erkrankungen

  1. Der/die Halter/in erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes die Kosten für die notwendige tierärztliche Versorgung zu übernehmen. Die Wahl des Tierarztes obliegt dabei dem Anbieter. Zusätzlich berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 Euro je angefangener Stunde.

  2. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der/die Tierhalter/in ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.

​

§11 Läufige Hündinnen / Unkastrierte Rüden

  1. Läufige Hündinnen können nicht in die Tagesbetreuung oder Pension aufgenommen werden.

  2. Sollte dem/der Hundehalter/in die Läufigkeit seiner/ihrer Hündin zum vereinbarten Buchungszeitraum bekannt sein, so ist er verpflichtet dies dem Anbieter mitzuteilen.

  3. Wird die Hündin während des Aufenthaltes läufig, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Folgen eines Deckaktes. Aus dem Umstand einer Deckung können keinerlei Rechte hergeleitet werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von Rechten gegenüber anderen Kunden des Anbieters, wenn die Hündin während der Betreuung mit deren Hunden Kontakt hatte.

  4. Im Falle der eintretenden Läufigkeit während des Aufenthaltes berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von zusätzlichen 30,00 Euro täglich ab Eintreten der Läufigkeit.

  5. Aufgrund der Gruppenhaltung nehmen wir keine unkastrierten Rüden auf.

  6. Chemisch kastrierte Rüden können aufgenommen werden, sofern der Chip seine volle Wirkung trägt.

​

§12 Versicherung / Haftung

  1. Der/die Hundehalter/in versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist dem Anbieter bei Abgabe des Hundes zum Verbleib vorzulegen.

  2. Der/die Besitzer/in übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden.

  3. Der Anbieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

  4. Dies gilt insbesondere für Verletzungen, die der Hund im Rahmen der Gruppenhaltung durch andere in Betreuung befindliche Tiere erleiden könnte.

  5. Generell gilt, dass die Haftung auf den aktuellen Wert des Hundes beschränkt ist.
    Das Zusammenbringen der Hunde zum Zweck der Gruppenhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des §834 BGB gewertet werden.  

  6. Der/die Halter/in stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter als Hundeführer frei.

​

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bad Kreuznach

​

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt

 

​

bottom of page