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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule und Tierpension „Altes Bergwerk“, vertreten durch Selina Brodhage-Meixner
Stand Juli 2020
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung (Tagesbetreuung und Pension) von Haustieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundeschule & Tierpension „Altes Bergwerk“ (nachfolgend „Anbieter“), vertreten durch Selina Brodhage-Meixner im Rahmen der zeitweisen Betreuung von Haustieren sowie aller durchgeführten Beratungs- und Trainingsleistungen.
§2 Begriffsbestimmungen
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Pension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt. Differenziert werden die Hundepension sowie die Nagerpension.
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Tagesbetreuung bedeutet, dass das Tier am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Anbieters verbleibt.
§3 Hundeschule
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Die erbrachte Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Trainingseinheit.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Mensch und Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
Zusätzlich verpflichtet er sich auch, die Haftung im Schadensfall zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn am Training teilnimmt. -
Es gilt als vereinbart, dass der Anbieter keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.
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Der Teilnehmer wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.
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Der Teilnehmer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
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Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
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Bei läufigen Hündinnen wird im Einzelfall entschieden, ob sie am Unterricht teilnehmen kann.
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Die Bezahlung der Trainingseinheiten ist zum vereinbarten Termin in bar zu entrichten.
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Bei Absage von Trainingseinheiten durch den Teilnehmer später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Stundensatzes fällig. Bei Absage später als 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Stundensatzes fällig.
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In allen Fällen kann der Teilnehmer alternativ einen Ersatzteilnehmer stellen.
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Der Anbieter behält sich vor, die Trainingseinheiten aus wichtigem Grund, zum Beispiel unzumutbarer Witterungsbedingungen, abzusagen. In diesen Fällen werden die Trainingseinheiten zu einem späteren Termin nachgeholt.
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Der Anbieter behält sich vor, Gruppenkurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder geplante Seminare mit zu geringer Zahl an Anmeldungen kurzfristig abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall (anteilig) zurückerstattet.
Die Fortführung eines als Gruppenkurs begonnen Trainings in Form von Einzelstunden ist im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem Anbieter ohne Aufpreis möglich. -
Bei Absage eines laufenden Gruppentrainings durch den Teilnehmer besteht kein Recht auf Erstattung der Kursgebühren.
§4 Buchung Tagesbetreuung / Pension
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Der Halter des Tieres wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension bei einem Vorgespräch vor der Buchung eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten sowie ggf. Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
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Besuch und Besichtigung der Pension sind nach Terminabsprache möglich.
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Alle Besonderheiten betreffend der Verpflegung, medizinischen Versorgung, Verträglichkeit mit anderen Tieren sowie gesundheitlicher Faktoren sind durch den Halter vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich anzugeben. Der Halter stellt alle zur Betreuung des Tieres nötigen Arbeitsmittel wie Medikamente, Halsband/Geschirr und ggf. speziell benötigte Pflegeutensilien und Futtermittel rechtzeitig mit Abgabe des Tieres zur Verfügung. Bei für den vereinbarten Betreuungszeitraum nicht ausreichend zur Verfügung gestellter Menge der Hilfsmittel (Medikamente/Futtermittel) wird vom Anbieter ein Aufschlag für den zu beschaffenden Ersatz in Höhe der tatsächlichen Beschaffungskosten zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro berechnet.
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Eine Fütterung in der Tagesbetreuung ist nicht vorgesehen und bedarf der gesonderten Vereinbarung im Buchungsvertrag.
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Physische und psychische Besonderheiten des zu betreuenden Tieres, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Anbieter bei der Buchung mitzuteilen.
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Die Fortführung aktueller Trainingseinheiten mit dem Tier während des Pensionsaufenthaltes ist nach vorheriger Absprache und gegen entsprechende Aufwandsberechnung möglich.
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Mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages bestätigt der Halter, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§5 Zustandekommen des Vertrages
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Vertragspartner sind der Anbieter und der Eigentümer/Halter des Tieres. Erfolgt die Vertragsunterzeichnung durch einen Dritten, ist eine schriftliche Vollmacht/Einverständniserklärung des Eigentümers/Halters vorzulegen.
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Die Anmeldung des Tieres kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
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Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Anmeldung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung und der Zusendung des schriftlichen Betreuungsvertrages.
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Der Betreuungsvertrag wird einmalig bei der ersten Buchung geschlossen und gilt für künftige Buchungen der Tagesbetreuung oder Tierpension.
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Der Rechnungsbetrag ist im Voraus zu begleichen. Somit muss der gesamte Rechnungsbetrag am Tag der Aufnahme bar bezahlt werden. Pro angefangenen Kalendertag, den das Tier in der Pension verbleibt, fällt ein voller Tagessatz an.
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Mit der Unterschrift der Vertrages bestätigt der Tierhalter, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
§6 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag / Vertragsänderung
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Der Vertrag kommt mit Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.
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Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Stornierungsgebühr auf 50% der vereinbarten Pensionskosten. Bei weniger als 7 Tagen wird der vereinbarte Gesamtpreis berechnet. Vereinbarte Zusatzleistungen werden bei Stornierung nicht berechnet.
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Bei vorzeitiger Abholung des Tieres wird der im Vertrag festgehaltene Buchungszeitraum voll berechnet.
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Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Diese Gründe können sein:
- falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres
- Aggression des Tieres gegenüber anderen Tieren oder Menschen
- das zu betreuende Tiere weist am Tag der Abgabe Krankheiten auf, welche die anderen Tiere gefährden würden
Für den Kunden entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadenersatz -
Jede Änderung des Vertrages bedarf der erneuten schriftlichen Bestätigung des Anbieters
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Ist die Abholung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und innerhalb der Öffnungszeiten möglich, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes ist der Anbieter zur Berechnung weiterer Tagessätze zzgl. 15,00 Euro Aufwandsentschädigung berechtigt.
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Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die vereinbarte Aufenthaltsdauer nicht vom Tierhalter verlängert, ist der Anbieter nach einer Übergangszeit von 8 Tagen berechtigt, das Tier weiterzuvermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dabei entstehende Kosten trägt der Tierhalter.
§7 Leistungen
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Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Leistung sowie die vereinbarte Art der Unterbringung für den vereinbarten Zeitraum bereitzuhalten und das Tier bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Über Veränderungen am Leistungsumfang oder Veränderungen der vereinbarten Art der Unterbringung hat der Anbieter den Kunden unverzüglich bei Bekanntwerden der Veränderung zu informieren und, sofern umsetz- und zumutbar, entsprechenden gleich- oder höherwertigen Ersatz ohne Aufpreisberechnung anzubieten.
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Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen fristgerecht zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen sowie bei Vertragsabschluss nicht abzusehende Auslagen des Anbieters an Dritte (z.B. notwendig werdende Tierarztbesuche, Zukauf von Medikamenten usw.).
§8 Sorgfaltspflicht, Unterbringung
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Der Anbieter verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter Haltung der Tiere während des Aufenthaltes.
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Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung. Der Tierbesitzer hat die Tierpension besichtigt und erklärt ausdrücklich, dass das Tier nicht ausbrechen/entlaufen kann. Der Tierbesitzer bestätigt, dass die Zäune/Mauern der Tierpension ausreichend hoch und gesichert sind und dass sein Tier diese nicht durch klettern überwinden kann.
- Der Anbieter haftet nicht für Entlaufen oder Diebstahl des Tieres, wie auch für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres.
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Die Unterbringung der Tiere erfolgt auf eigenes Risiko.
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Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachtes Zubehör.
§9 Impfungen, Parasitenprophylaxe
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Der Halter versichert dass der Hund bei Abgabe in der Tagesbetreuung oder Pension sowie bei Aufnahme einer Trainingseinheit über einen gültigen und aktuellen Impfschutz verfügt. Hierbei richtet sich der Anbieter nach dem im Impfausweis vom Tierarzt eingetragenen Gültigkeitsdatum der Impfung. Sollte nur ein Impfdatum aber keine Angabe der Gültigkeitsdauer eingetragen sein, geht der Anbieter grundsätzlich von einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr aus. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut.
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Der Halter versichert, dass das Kaninchen bei Abgabe in der Pension einen gültigen Impfschutz gegen Myxomatose und RHD2 verfügt.
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Der Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe in die Tagesbetreuung oder Pension beim Anbieter zu hinterlegen.
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Kann der geforderte Impfschutz bei Abgabe des Tieres nicht nachgewiesen werden, ist der Anbieter berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten.
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Der Halter versichert, dass sein Tier bei Abgabe in die Tagesbetreuung oder Pension gesund und frei von Parasiten oder ansteckenden Krankheiten für andere Tiere oder Personen ist. Das Tier sollte vom Tierhalter regelmäßig entwurmt werden.
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Der Tierhalter versichert, dass der Hund vor seinem Aufenthalt mit einem geeigneten Mittel gegen Flöhe und Zecken behandelt wurde. Der Anbieter behält sich vor, eine entsprechende Behandlung kostenpflichtig nachzuholen.
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Der Tierhalter haftet für den Schaden, der durch einen unzureichenden Parasitenschutz entsteht.
§10 Erkrankungen
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Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres die Kosten für die notwendige tierärztliche Versorgung zu übernehmen. Die Wahl des Tierarztes obliegt dabei dem Anbieter. Zusätzlich berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 Euro je angefangener Stunde.
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Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.
§11 Läufige Hündinnen
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Läufige Hündinnen können nicht in die Tagesbetreuung oder Pension aufgenommen werden.
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Sollte dem Hundehalter die Läufigkeit seiner Hündin zum vereinbarten Buchungszeitraum bekannt sein, so ist er verpflichtet dies dem Anbieter mitzuteilen.
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Wird die Hündin während des Aufenthaltes läufig, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Folgen eines Deckaktes. Aus dem Umstand einer Deckung können keinerlei Rechte hergeleitet werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Geltendmachung von Rechten gegenüber anderen Kunden des Anbieters, wenn die Hündin während der Betreuung mit deren Hunden Kontakt hatte.
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Im Falle der eintretenden Läufigkeit während des Aufenthaltes berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von zusätzlichen 30,00 Euro täglich ab Eintreten der Läufigkeit.
§12 Versicherung / Haftung
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Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist dem Anbieter bei Abgabe des Hundes zum Verbleib vorzulegen.
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Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden.
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Der Anbieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
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Dies gilt insbesondere für Verletzungen, die das Tier im Rahmen der Gruppenhaltung durch andere in Betreuung befindliche Tiere erleiden könnte.
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Generell gilt, dass die Haftung auf den aktuellen Wert des Tieres beschränkt ist.
Das Zusammenbringen der Tiere zum Zweck der Gruppenhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des §834 BGB gewertet werden. -
Der Tierhalter stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter als Tierführer frei.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Kreuznach
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt